Teslas Wächtermodus weckt Verbraucherzentralen auf: Klage wegen Datenschutz
Geparkte Tesla-Fahrzeuge beobachten ihre Umgebung. Obwohl das schon länger bekannt und umstritten ist, kommt es erst jetzt zur Klage.
Für Autobesitzer mag es eine ganz praktische und auch beruhigende Sache sein: Im Wächtermodus scannen geparkte Tesla-Modelle mit acht Kameras ihre Umgebung. Nähert sich jemand Unbekanntes auf kurze Distanz, schlägt der Wagen Alarm, und der Besitzer wird informiert. Dann kann er den Verdächtigen beispielsweise über via App und Außenlautsprecher ansprechen.
Doch was jeder Hausbesitzer weiß, der seine Außentür per Kamera überwachen lassen möchte: Eine dauerhafte Beobachtung der Umgebung durch Privatpersonen ist rechtlich eigentlich unzulässig. In Deutschland ganz bestimmt, im Ausland mehr oder weniger, und teilweise nach Lust und Laune der Regierung. So verbietet China die Einfahrt für Tesla-Modelle in bestimmte Gebiete, in Berlin erwägt man Ähnliches.

Teslas Wächtermodus weckt Verbraucherzentralen auf: Klage wegen Datenschutz
Gerade hierzulande ist es eigentlich ein Wunder, wie unbehelligt Tesla-Fahrzeuge bislang ihre Umgebung beobachten dürfen –ohne jegliche unabhängige Kontrolle, was mit den Aufnahmen passiert, und wie lange sie gespeichert werden. Immerhin verspricht Tesla, dass sie nur lokal gespeichert und auch bald wieder gelöscht würden. Aber im Grunde hätte das Problem schon bei der europäischen Musterzulassung der einzelnen Baureihen gelöst werden müssen.
Teslas Wächtermodus weckt Verbraucherzentralen auf: Kameras brauchen Genehmigung
Immerhin hat der Wächtermodus nun doch noch die Datenschützer der Verbraucherzentralen geweckt. Ihr Bundesverband, der vzbv, wirft dem E-Auto-Hersteller mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Der Verband hat den Konzern deshalb vor dem Landgericht Berlin verklagt.
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„Der Wächtermodus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen“, erklärt der vzbv: „Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist.“ Daher benötigten Tesla-Fahrer stets eine Einwilligungserklärung sämtlicher Passanten, die am geparkten Wagen vorbeilaufen, gefilmt zu werden. Zumindest theoretisch.