Nach Corona: Schutzmasken im Auto werden Pflicht – droht damit auch höheres Bußgeld?
Schutzmaske als Grundausstattung: Wie das Bundesverkehrsministerium bestätigt, sollen bald zwei Masken pro Auto Pflicht sein und immer mitgeführt werden müssen.
Berlin – In der Coronakrise sind Masken neben Abstandsregeln und regelmäßiger Hand-Hygiene eines der wichtigsten Eckpfeiler, um die Pandemie unter Kontrolle zu halten. Besonders auf engstem Raum, zum Beispiel im Auto, ist es noch immer wichtig, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn die Autoinsassen nicht aus demselben Haushalt stammen.
Schließlich überträgt sich das Virus unter anderem über Aerosole in der Luft sowie über Tröpfcheninfektion. Wer daher oft in Taxis fährt oder mit Freunden unterwegs ist, sollte diese Vorsichtsmaßnahme besonders berücksichtigen. Doch auch nach der Corona-Pandemie will das Bundesverkehrsministerium in Berlin neue Regelungen einführen, was die Maskenpflicht im Fahrzeug angeht.
Nach Corona: Schutzmasken im Auto werden Pflicht – droht damit auch höheres Bußgeld?
Denn sie soll weiterhin wichtig bleiben, wie das Ministerium jetzt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat. Konkret heißt das: Sie plant, dass künftig pro Auto zwei Schutzmasken mitgeführt werden müssen. Neben Warnweste, Warndreieck, Rettungsdecke & Co. sollen die Masken zur Pflicht-Ausrüstung eines jeden Autos gehören. (Erste Hilfe bei Unfall: So viele trauen sich keine Lebensrettung zu)

Diese werden dem Verkehrsministerium zufolge dann verpflichtender Bestandteil des Verbandskastens sein. Die DIN-Norm 13164 würde entsprechend angepasst werden – sie listet auf, was alles Teil des Notfallsets ist. Die Maßnahme soll vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vorgeschlagen worden sein.
Corona: Schutzmasken im Auto sollen Pflicht werden – im Verbandkasten
Ab wann allerdings die neue Regelung in Kraft treten wird, ist aktuell noch nicht klar. Wahrscheinlich im Jahr 2022. Allerdings heißt es vonseiten des Ministeriums, dass sie im Rahmen der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingeführt werden soll. Das Ministerium begrüße „eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung“, heißt es dazu. (Fahrerlose Autos in München und Berlin: Bald sind wir Robotaxi-Vorreiter)
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Interessant ist allerdings auch, welche Bußgelder drohen, wenn sich Fahrzeugführer von Lkw, Pkw oder Bussen nicht an die neue Vorgabe halten. Bis dato werden fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt oder unvollständig ist. (Mit Material von dpa)