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Busspur in der Stadt: Darf sie auch von „normalen” Autos genutzt werden?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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In manchen Städten gibt es spezielle Busspuren. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen hier nur Busse fahren. Nutzen Autofahrer den Sonderstreifen verbotswidrig, kann es teuer werden.

Nicht nur auf der Autobahn kommt es gerne mal zu Staus – auch im dichten Stadtverkehr stockt es häufiger. Damit Linien- und Schulbusse (Vorsicht, wenn sie den Warnblinker einschalten) trotzdem einigermaßen ihren Fahrplan ein halten können, gibt es in manchen Städten spezielle Busspuren – im Amtsdeutsch „Bussonderfahrstreifen“ genannt. Gekennzeichnet sind diese zum einen durch das Verkehrszeichen 245 (ein weißer Bus auf blauem Hintergrund) und zum anderen durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn. Nun stellt sich die Frage: Dürfen auch andere Fahrzeuge die Spur nutzen? Und welche Regeln gelten dort generell?

Busspur in der Stadt: Darf sie auch von „normalen” Autos benutzt werden?

Grundsätzlich dürfen auf einer Busspur nur Linienbusse sowie entsprechend gekennzeichnete Schulbusse fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn ein entsprechendes Zusatzschild es explizit erlaubt, dürfen auch andere Fahrzeuge den Sonderfahrstreifen nutzen – das können beispielsweise Elektroautos, Taxis, Reisebusse, Krankenwagen oder auch Fahrräder sein, wie einer Anlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu entnehmen ist.

Für „normale“ Autos dagegen ist die Busspur tabu – es sei denn, die Nutzung speziell für Busse ist zeitlich begrenzt. Auch das kann per entsprechendem Verkehrsschild möglich sein – oft gilt die Beschränkung dann für die Stoßzeiten wochentags am Morgen und am späten Nachmittag. Außerhalb der „Bus-Zeiten“ kann die Fahrspur dann ganz normal von anderen Fahrzeugen genutzt werden.

Ein Bus auf einer Busspur
Nutzt ein Autofahrer verbotswidrig eine Busspur, drohen hohe Bußgelder (Symbolbild). ©  Ralph Peters/Imago

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Busspur in der Stadt: Missachten Autofahrer die Vorschriften, kann es teuer werden

Wenn man als Autofahrer die Sonderregelungen bezüglich einer Busspur missachtet, kann es richtig teuer werden. Wobei das verbotswidrige Fahren auf der Busspur mit 15 Euro noch relativ günstig ist. Behindert man dabei den Linienverkehr werden schon 35 Euro fällig. Halten und Parken auf dem Sonderstreifen schlägt dann schon mit mindestens 55 Euro zu Buche. Behindert man den Verkehr, kostet es schon 70 Euro, gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer, sind es laut ADAC sogar 80 Euro.

Besondere Vorsicht sollte man beim Abbiegen walten lassen: Denn der Verkehr auf der Busspur muss immer durchgelassen werden – egal, ob der Bus entgegenkommt oder in gleicher Richtung fährt. Gefährdet man hierbei andere Verkehrsteilnehmer droht eine Geldbuße in Höhe von 140 Euro sowie ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, steigt die Geldbuße auf 170 Euro.

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