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Raser können wegen Mordes verurteilt werden, wenn ...

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Von: Jan Schmidt

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Wer als rücksichtsloser Raser einen tödlichen Unfall verursacht, muss auch mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag im Berliner Raserfall das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten. 

Karlsruhe – Allerdings hob der BGH die Verurteilung des zweiten Rasers auf. Denn die Hürden für ein Mordurteil bei illegalen Autorennen sind sehr hoch. Ein Überblick über ein wegweisendes Urteil und seine Folgen:

Worum ging es beim Berliner Raserfall?

Zwei damals 24 und 26 Jahre alte Männer rasten Anfang 2016 nachts bei einem illegalen Autorennen auf dem Kurfürstendamm über mehrere rote Ampeln. Auf einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 Stundenkilometern das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb.

Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Es war das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Doch gut ein Jahr später hob der BGH das Urteil wieder auf. Die Bundesrichter hielten den bedingten Tötungsvorsatz nicht für ausreichend belegt.

Der Fall landete deshalb erneut vor dem Landgericht Berlin – und auch im zweiten Verfahren stand am Ende eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Da die Angeklagten auch gegen dieses Urteil Revision einlegten, musste der BGH ein zweites Mal über den Fall entscheiden.

Wie entschied der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Verurteilung des Hauptangeklagten, der den tödlichen Unfall unmittelbar verursacht hatte. Das Urteil gegen ihn ist damit rechtskräftig. Entscheidend war dabei auch diesmal die Frage, ob ein für die Verurteilung wegen Mordes notwendiger bedingter Vorsatz angenommen werden kann. Im seinem Fall sei das Landgericht Berlin dabei „den hohen Anforderungen“ an die Prüfung des Vorsatzes gerecht geworden, entschied der BGH.

Anders sahen die Bundesrichter dies im Fall des zweiten Rasers, den das Landgericht ebenfalls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt hatte. Dieses Urteil hob der Senat auf. Er hatte sich mit dem Mitangeklagten zwar das illegale Rennen geliefert, raste aber auf der Kreuzung mit seinem Auto nicht in den anderen Wagen. Über seinen Fall muss das Landgericht Berlin nun ein drittes Mal verhandeln.

Lassen sich Rückschlüsse für ähnliche Fälle ziehen?

Nur bedingt, denn der Bundesgerichtshof machte auch deutlich, dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Es gebe keine „fallübergreifenden Lösungen“ dafür, wo Fahrlässigkeit ende und bedingter Vorsatz beginne, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible (64). Sie verwies ausdrücklich auf die Schwierigkeiten der Urteilsfindung in solchen Fällen: Es handle sich nicht um ein „klassisches Tötungsdelikt“ wie beim Schuss auf einen anderen Menschen. Ein Mordurteil werde dabei eher die Ausnahme bleiben.

Doch auch wenn Gerichte einen Raser nicht wegen Mordes verurteilen, drohen harte Strafen. Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden, wenn bei einem illegalen Autorennen Menschen ums Leben kommen.

Nach dem Karlsruher Urteil im Berliner Raserfall ist zudem eben auch nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes möglich ist. Die Gewerkschaft der Polizei wertete dies als „eindeutiges Signal in Richtung Rennfahrerchaoten“.

Mit Material von AFP

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