Betrunken Auto fahren: Auch dem Beifahrer kann Ärger drohen
Wer als Beifahrer in einen Unfall verwickelt wird, trägt in der Regel keine Schuld. Es sei denn, der Fahrer war erkennbar betrunken.
Schleswig – Dass es keine gute Idee ist, sich alkoholisiert hinter das Lenkrad zu setzen, ist eigentlich weithin bekannt. Wie gefährlich so eine Trunkenheitsfahrt sein kann, zeigt ein Dashcam-Video, das die britische Polizei veröffentlicht hat. Ein Suff-Fahrer in Kanada hinterließ mit seinem SUV eine Schneide der Verwüstung. Nur durch Glück wird dabei manchmal niemand verletzt – so auch in einem dramatischen Fall in Mexiko, als eine vermeintlich betrunkene Frau aus einem Van stieg, der mit drei Kindern davonrollte. Was nicht jeder weiß: Setzt man sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto, dann haftet man bei einem Unfall für seine Verletzungen mit.

Betrunken Auto fahren: Auch dem Beifahrer kann Ärger drohen
Das gilt auch dann, wenn der Passagier selbst alkoholisiert war, wie das Oberlandesgericht Schleswig (Az.: 7 U 2/20) geurteilt hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer mit 1,68 Promille einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem auch sein nicht angeschnallter Beifahrer verletzt wurde, der einen Blutalkoholgehalt von 1,70 Promille aufwies.
Der Beifahrer forderte von der Versicherung aufgrund erlittener Dauerschäden ein hohes Schmerzensgeld, das die Assekuranz jedoch verweigerte. Als Begründung führte sie an, der Mitfahrer habe erkennen müssen, dass der Fahrer betrunken gewesen war.
Urteil: Unfall mit betrunkenem Fahrer – Beifahrer muss sich Mitverschulden anrechnen lassen
Der Mann bestritt das und zog vor Gericht. Das Landgericht gab der Klage zum Teil statt. Der Beifahrer musste sich jedoch ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen. Er habe gegen die Eigensorgfaltspflicht verstoßen, indem er zu dem erkennbar betrunkenen Fahrer in den Wagen gestiegen war. Daran änderte auch die eigene starke Alkoholisierung nichts, die das Gericht als Fahrlässigkeit wertete. Der Kläger habe sich durch den Alkoholkonsum in einen Zustand versetzt, in dem man nicht mehr über die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfüge. (Mit Material von SP-X)