Autofahrer gegen Fahrradfahrer: Zoff auf offizieller Ebene – „sollten gleich bestraft werden“
Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer – sie sind sich nicht immer grün. Erhitzte Gemüter sind vor allem in den Großstädten an der Tagesordnung. Der Verein „Mobil in Deutschland“ fordert nun höhere Strafen für rechtsbrüchige Radler. Der Fahrradclub ADFC schießt zurück.
- Der Automobilclub „Mobil in Deutschland“ hat rund 10.000 Mitglieder
- Ein Video des Vereins zeigt eltiche Radfahrer in München beim Ignorieren von roten Ampeln
- Der Verein fordet nun härtere Strafen, der Fahrradclub ADFC hält dagegen
München – Michael Haberland, Clubpräsident von „Mobil in Deutschland“, schimpft gegen Radler. 25.000 Rotlichtverstöße begehen sie laut Hochrechnungen des Clubs täglich allein in München. Haberland fordert daher höhere Strafen und häufigere Kontrollen. Der Verein veröffentlichte in der vergangenen Woche ein Video, das Radfahrer dabei zeigt, wie sie über rote Ampeln fahren.
Mobil in Deutschland | |
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Rechtsform | Eingetragener Verein |
Sitz | München |
Gründung | 1992 |
Vorsitz | Michael Haberland |
Mitglieder | ca. 10.000 |
Gefilmt wurden die Verkehrssünder über sechs Stunden an zwei Tagen. Der Club rechnete die Verstöße hoch und kam geschätzt auf 25.000 Rotlichtverstöße durch Radfahrer pro Tag (in München). „Eine wahnsinnige Zahl, die im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sehr bedenklich ist“, meint Clubpräsident Michael Haberland. „Verkehrsregeln gelten für alle – und nicht nur für Autofahrer, die oftmals als einzige Verkehrssünder in der Stadt dargestellt werden“, sagt Haberland. (E-Scooter: Ende der Fahnenstange?)
Radler werden im Allgemeinen bei Verkehrsverstößen milder bestraft als Autofahrer. Michael Haberland stört sich an dieser seiner Meinung nach ungerechten Behandlung von Radfahrern und Autofahrern. Für radelnde Rotsünder sind 60 Euro Bußgeld fällig, für Autofahrer hingegen 90 Euro. Beide kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, bekommen Radler mindestens 100 Euro Strafe und einen Punkt – Autofahrer hingegen mindestens 200 Euro, dazu zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Haberland dazu: „Wenn Radfahrer Gleichbehandlung fordern, sollten sie auch gleich bestraft werden.“ Das sieht der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) naturgemäß anders und schießt zurück: „Verstöße von Autofahrenden sind mit deutlich höheren Gefahren verbunden als solche von Radfahrenden und Zufußgehenden, deshalb hat sich der Gesetzgeber für diese Regelung entschieden. Der ADFC hält diese Regelung für richtig und angemessen“, sagt Petra Husemann-Roew, Landesgeschäftsführerin des ADFC-Bayern gegenüber 24auto.de. (Verkehrsrecht in Deutschland: Die Änderungen für das Jahr 2020 in der Übersicht)
Autofahrer gegen Fahrradfahrer: Rotlichtverstöße spielen beim Unfallgeschehen „untergeordnete Rolle“
Über die Radfahrer, denen rote Ampeln egal sind, sagt Petra Husemann-Roew: „Rotlichtverstöße von Radfahrenden sollen aber nicht kleingeredet werden – die Verkehrsregeln gelten für alle. Sie spielen allerdings beim Unfallgeschehen eine eher untergeordnete Rolle, problematisch sind sie vor allem für das Verkehrsklima. Deshalb erinnern wir alle Verkehrsteilnehmer immer wieder nachdrücklich an die Einhaltung der StVO.“