Autofahren mit Brille: Fehlt sie, droht bei einem Unfall eine Haftstrafe
Wer eine Brille braucht, aber ohne fährt, dem drohen Konsequenzen. Bei einem Unfall ist sogar eine Haftstrafe möglich. Und auch die Versicherung kann sich weigern, zu zahlen.
Eine gute Sicht ist beim Autofahren wichtig. Das gilt nicht nur in Bezug auf schlechtes Wetter wie Nebel, sondern auch für den Autofahrer selbst. Entsprechend ist vor der Führerscheinprüfung ein Sehtest Pflicht. Wird eine Brille benötigt, wird das in der Fahrerlaubnis festgehalten. Die Sehhilfe muss dann in der Regel hinterm Steuer getragen werden. Fährt man dennoch ohne, drohen harte Konsequenzen.
Damit die Polizei das bei einer Kontrolle leicht überprüfen kann, wird im Führerschein eine sogenannte Schlüsselzahl eingetragen. 01.01 steht dabei für die Brille. Wer mit Kontaktlinsen fährt, bekommt die 01.02. Ist beides zulässig, ist die 01.06 vermerkt. Die vordere 01 weist die Beamten auf eine „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“ hin.
Autofahren mit Brille: Fehlt sie, droht bei einem Unfall eine Haftstrafe
Fährt man ohne Brille, riskiert man die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Entsprechend ist es ratsam, immer eine Ersatzbrille im Auto zu deponieren. Falls man die Sehhilfe vergisst oder diese kaputt oder verloren geht, ist man so auf der sicheren Seite.

Wird man bei einer Polizeikontrolle ohne Brille erwischt, wird’s zudem teuer. Ein Verstoß zieht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro nach sich. „Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender oder einem Unfall kann die Geldbuße höher ausfallen oder wegen fahrlässiger Körperverletzung sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden“, betont der ADAC.
Autofahren mit Brille: Konsequenzen, auch wenn sie nicht im Führerschein eingetragen ist
Auch Schadensansprüche sind in diesem Fall möglich. Zudem kann die Autoversicherung gegebenenfalls die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.
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Konsequenzen können übrigens auch drohen, wenn keine Brille im Führerschein eingetragen ist, sich die Sicht aber nachweislich verschlechtert hat. Auch dann sind Autofahrer verpflichtet, eine Brille zu tragen. Nachtragen lassen muss man das jedoch nicht.