Gefahr durch „Mittelspurschleicher“: Polizei mit eindringlicher Warnung
Viele Autofahrer benutzen gerne die Mittelspur, auch wenn rechts frei. Die Polizei warnt. „Mittelspurschleichern“ droht ein Bußgeld.
Nürnberg – „Urlaubszeit ist Reisezeit“, das weiß auch die Polizei Mittelfranken – und nimmt sich in einem Facebook-Post ein wohl vielen bekanntes Phänomen vor, wie Merkur.de berichtet.
Polizei Mittelfranken: „Mittelspurschleicher“ können Verkehrssicherheit beeinträchtigen

Auf der Autobahn ist während der Reisezeit besonders viel los, denn Autofahrer kommen hier in der Regel schneller voran, da keine Fußgänger die Straße überqueren oder Fahrradfahrer die Strecke mitbenutzen.
„Allerding herrscht auch auf der Autobahn nicht immer heiterer Sonnenschein“, ist den Beamten klar, denn: „Unter anderem können umgangssprachlich genannte ‚Mittelspurschleicher‘ das Vorankommen erheblich behindern und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.“
„Mittelspurschleicher“ auf Autobahnen - „Nicht immer ganz einfach“
Wer vorschriftsmäßig links überholen will, muss aufgrund des auf der Mittelspur fahrenden Fahrzeugs die linke Fahrspur benutzen. Für das Ein- und Ausscheren werden somit zwei Fahrspuren benötigt, die es im Blick zu behalten gilt. „Bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nicht immer ganz einfach“, so die Polizei.
In dem Facebook-Post appellieren die Beamten deshalb an alle Autobahnnutzer: „Wenn ihr nicht überholt und ausreichend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorhanden ist, benutzt diesen auch. Dieser ist nicht nur Lkws oder Bussen vorbehalten.“
Polizei Mittelfranken: „Mittelspurschleichern“ droht Bußgeld und Punkt in Flensburg
Wer ohne triftigen Grund langsam fährt und den Verkehrsfluss hierdurch behindert, hat mit einem Verwarngeld zu rechnen, so die Polizei. Bei Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot drohen gar ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.