Tanzende Weihnachtsbäume auf der Hutablage: Welche Dekoration am Auto erlaubt ist und was nicht
Ob Lichterketten im Cockpit oder tanzende Schneemänner auf der Hutablage – speziell bei leuchtenden und blinkenden Objekten am und im Auto ist Vorsicht geboten.
Für viele Menschen ist die Vorweihnachtszeit die schönste Phase im gesamten Jahr. Zimmer, Vorgärten und sogar ganze Häuser werden dekoriert. So manchen Deko-Liebhabern reicht es allerdings nicht aus, die eigenen vier Wände von innen und außen mit Kerzen, Lichterketten, Kugeln und ähnlichem zu verschönern – auch so mancher Fahrzeugliebhaber will das Fest auf seine Weise feiern. Eingefleischte Tesla-Fahrer können dies etwa mit dem entsprechenden Weihnachtspulli des Elektroautobauers tun.
Weihnachtsdekoration am Auto: Die Auswahl ist groß
Andere wiederum möchten auch ihrem fahrbaren Untersatz das entsprechende Aussehen verleihen. Darauf hat die Wirtschaft längst reagiert: Mittlerweile gibt es viele Auto-Deko-Artikel für Weihnachten. Vom tanzenden Weihnachtsmann auf dem Armaturenbrett bis zum Rentier-Geweih für die Fenster ist alles dabei. Viele Autoliebhaber begehen dabei allerdings einen Fehler und sitzen dem Irrglauben auf, dass alles, was auf dem Markt frei verkäuflich ist, auch zulässig sein muss – wie der Fall zweier Ford Mustang mit Weihnachtsbeleuchtung in Kaiserslautern kürzlich zeigte. Bevor man mit der Dekoration loslegt, sollte man sich daher die Fragen stellen: Was ist erlaubt und welche Auto-Dekoration für Weihnachten ist gefährlich? Ist tatsächlich jede Autodeko zu Weihnachten uneingeschränkt verwendbar?

Weihnachtsdekoration am Auto: Was ist im Innenbereich erlaubt? Was ist verboten?
Der typische Klassiker im Bereich Auto-Deko sind zur Weihnachtszeit der Miniatur-Weihnachtsbaum fürs Armaturenbrett sowie das Rentier-Kostüm für das gesamte Auto. Kleine LED-Leuchten am Mini-Baum sorgen für eine besinnliche Stimmung beim Fahren. Doch Vorsicht: Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, das Bäumchen aufzustellen, doch das Anschalten des Lichtes während der Fahrt ist nicht gestattet. Nach einer europaweit gültigen Richtlinie (ECE R48) darf Innenraumbeleuchtung weder die Sicht des Fahrers noch die jener anderer Verkehrsteilnehmer einschränken. Das bedeutet, dass in Pkw und Lkw ein Miniatur-Weihnachtsbaum nur dann angebracht werden darf, wenn er auch abschaltbar ist. Das Gleiche gilt natürlich auch für andere Leucht-Deko fürs Auto. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind ausschließlich vorgeschriebene und zugelassene Beleuchtungseinrichtungen in und am Fahrzeug erlaubt. Zusatzbeleuchtung im Auto könnte nämlich zu diesen Problemen führen:
- Sichteinschränkung für den Fahrer: Besonders bei Dunkelheit können sich die Augen des Fahrers durch das Licht im Innenraum des Fahrzeuges nicht an die Sichtverhältnisse anpassen. Der Fahrer wäre gewissermaßen geblendet. Zudem kann der Fahrzeugführer durch die zusätzliche Leuchte die Anzeigen der Armaturen schwerer erkennen.
- Sichteinschränkung für andere Fahrer und Verkehrsteilnehmer: Durch die Beleuchtung können auch andere Personen außerhalb des eigenen Fahrzeugs geblendet werden. Zudem kann die zusätzliche Leuchte hinter der Windschutzscheibe andere irritieren, denn die Beleuchtungseinrichtungen bei Lkw, Pkw und Co. sind auch deshalb festgeschrieben, um eine Identifikation des Fahrzeuges im Dunkeln zu ermöglichen.
Weihnachtsdekoration am Auto: Was ist im Außenbereich erlaubt? Was ist verboten?
Nicht nur während der Fußball-WM oder -EM heißt es für viele der Sportfans: Das Auto schmücken und lautem Gehupe durch die Straßen fahren! Ähnlich ist es zur Weihnachtszeit: Wehten bei Fußball-Großereignissen der Nationalelf die Schwarz-Rot-Gold-Flaggen am Auto, ragen jetzt Rentiergeweihe aus vielen Fenstern, um für Stimmung zu sorgen – inklusive der roten Nase an der Front. Ist das gesetzeskonform? Grundsätzlich ist diese Kostümierung tatsächlich zulässig, es ist dabei allerdings die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Folgendes ist zu beachten:
- Die Auto-Dekoration für Weihnachten sollte sicher am Fahrzeug angebracht sein. Das bedeutet: Die Geweihe, die in den Scheiben eingeklemmt sind, dürfen bei der Fahrt nicht herabfallen. Denn wie Auto-Flaggen sind auch Rentier-Geweihe fürs Auto nicht für sehr hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Fährt man schneller als 100 km/h, ist das Risiko sehr hoch, dass die Deko abfällt. Das bedeutet: Mit einem mit Rentier-Kostüm dekoriertem Auto sollte man auf Autobahn-Strecken verzichten.
- Das vordere Kennzeichen muss trotz der roten Nase eindeutig zu erkennen sein. Und: Die rote Nase darf nicht leuchten. Denn: Nach vorne sind zum einen keine roten Leuchten an Fahrzeugen zulässig, sondern nur weiße (§ 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Zum anderen könnten solche unzulässigen Leuchten ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer blenden und/oder irritieren.
Darf beleuchtete Weihnachtsdeko überhaupt am oder im Auto mitfahren? Die Antwort ist: Nein! Das Licht muss ausgeschaltet sein, denn für die Beleuchtung des Autos gelten bestimmte Vorschriften. Festliche Deko gehört nicht zur gesetzlich erlaubten bzw. vorgeschriebenen Beleuchtung.
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Weihnachtsdekoration am Auto – Fazit
So schön ein auffällig dekoriertes Auto auch aussehen mag und so gering mitunter die Ausgaben für Deko auch sein mögen, auf Dekoartikel wie Lichterketten, Christbaumkugeln oder Ähnliches sollte man lieber verzichten, um kein Bußgeld zu riskieren. Gegen einen Wunderbaum, der nach Zimt oder Bratapfel riecht, ist abernichts einzuwenden. Doch Weihnachts-Deko, die den Lenker oder andere Verkehrsteilnehmer ablenkt und gefährdet, hat nichts im Auto zu suchen.