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Blackbox in Neuwagen ab 2024 Pflicht: Welche Daten speichert der Event Data Recorder? 

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Von: Sebastian Oppenheimer

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In Flugzeugen ist eine Blackbox schon seit vielen Jahrzehnten verbaut – in Neuwagen wird sie ab Juli 2024 ebenfalls Pflicht. Was hat es mit dem sogenannten Event Data Recorder auf sich?

Wenn sich ein größeres Flugzeugunglück ereignet, dann kann dieses in vielen Fällen nur durch den Flugdatenschreiber – auch Blackbox genannt – aufgeklärt werden. Sofern man ihn denn nach einem Absturz findet. Die Blackbox zeichnet während des Fluges zahlreiche Daten auf, die es im Nachhinein ermöglichen, Probleme zu erkennen beziehungsweise Ursachen für den Absturz zu finden. Ab Juli 2024 wird auch in Neuwagen ein sogenannter „Event Data Recorder“ (EDR) Pflicht. Doch welche Daten speichert die „Auto-Blackbox“?

Event Data Recorder (EDR): Blackbox ab Juli 2024 in Neuwagen Pflicht

Dass in Fahrzeugen immer wieder neue Systeme Pflicht werden, ist nichts Ungewöhnliches. Seit 2018 wird beispielsweise der sogenannte eCall in der EU in Neufahrzeugen verbaut, der eigentlich Leben retten soll – aber auch schon mal eine Unfallflucht aufdeckt. Ab 7. Juli 2024 müssen nun alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit dem EDR ausgestattet sein. Die Blackbox soll helfen, Unfälle zu rekonstruieren.

Blackbox in Neuwagen ab Juli 2024 Pflicht: Wie lange werden Daten aufgezeichnet?

Doch wie funktioniert der EDR? Laut ADAC zeichnet das System permanent die Fahrzeugdaten auf – speichert diese aber erst, wenn eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten wird. Bemerken die Sensoren einen Unfall, beziehungsweise ein Szenario, in dem ein Crash kurz bevorsteht, wird die Speicherung gestartet. Aufgezeichnet wird aber nur über einen sehr kurzen Zeitraum: fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall. Mehrere Faktoren können die Speicherung auslösen. Unter anderem:

Ein Auffahrunfall
Ab Juli 2024 ist ein Neuwagen ein Event Data Recorder Pflicht – die Blackbox speichert Daten bei einem Unfall. (Symbolbild) © Shotshop/Imago

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Event Data Recorder (EDR): Welche Daten werden gespeichert?

In der Regel ist der EDR dem ADAC zufolge Teil des Airbag-Steuergeräts, denn darin laufen ohnehin die Informationen der Beschleunigungssensoren zusammen. Die Daten werden laut dem Automobilklub nur lokal im Fahrzeug gespeichert – per Online-Verbindung (Over-the-air) sollen sie nicht abrufbar sein. Auslesen lassen sie sich über die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD) – oder alternativ über das Airbag-Steuergerät, wenn die OBD bei einem Unfall zerstört worden sein sollte.

Gespeichert werden beispielsweise verschiedene Daten vor dem Unfall: etwa Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Motordrehzahl, Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle sowie der Lenkwinkel. Beim Crash wird dann unter anderem die Geschwindigkeitsänderung in Längs- und Querrichtung aufgezeichnet, der Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer, die Airbag-Warnleuchte sowie der Auslösezeitpunkt der Airbags.

Blackbox im Auto: Wer darf die Daten auslesen?

Weil die Datenschutzgesetze eingehalten werden müssen, dürfen laut dem Automobilklub keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Grundsätzlich gehören die Daten dem Fahrer beziehungsweise dem Halter. Ausgelesen werden die EDR-Daten normalerweise auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft. Mit der Klärung des Unfallhergangs wird ein Sachverständiger beauftragt, für den die EDR-Daten aber nur eine von vielen möglichen Quellen bei der Rekonstruktion darstellen. Ebenfalls eine Rolle spielen etwa die Deformationen der Unfallfahrzeuge, deren Lage sowie das Spurenbild am Unfallort.

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