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Auto-Abo: Sorgfältig mit dem Fahrzeug umgehen – sonst kann’s teuer werden

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Immer mehr Autofahrer interessieren sich für ein Auto-Abo. Doch wie unterscheidet sich das Auto-Abo mit seinem Inklusivpreis von einem Leasing oder der Miete?

Ein Auto-Abo ist technisch wie juristisch gesehen ein Vertrag mit Elementen eines Miet- und eines Leasingvertrages. Ein Auto-Abo beinhaltet dabei nicht nur die zeitlich begrenzte Nutzung eines entsprechenden Fahrzeugs, sondern auch entsprechende Kosten für Service/Wartung, Versicherung und Kfz-Steuer. In dem Paketpreis sind zudem TÜV, 24-h-Notfalldienst, Zulassung, Überführung und Kundenservice enthalten. Je nach Abo-Modell bietet der Abo-Anbieter mit seiner monatlichen Pauschale auch Sommer- sowie Winterreifen und deren Tausch. Der Nutzer muss daher nur Kraftstoff/Strom, Reinigung oder Öl bezahlen. Das macht das Angebot besonders übersichtlich, denn auf einen Blick sieht der Nutzer, was er im Monat unter dem Strich bezahlen muss. 

Auto-Abo: Sorgfältig mit dem Fahrzeug umgehen – sonst kann’s teuer werden

Beim Abo-Vertrag wählt der Nutzer nicht nur das gewünschte Automodell, sondern auch eine monatliche Laufleistung. Hier gelten die Vorgaben, die man auch von einem Autoleasing kennt: Je mehr Kilometer, desto teurer wird das Paket. Bei vielen günstigen Modellen ist monatlich nur eine geringe Laufleistung von 500 Kilometern enthalten – bei größeren Limousinen oder SUV sind es oftmals zumindest 1.000 Kilometer. Wer mit der Laufleistung nicht hinkommt, muss eine entsprechende Strafgebühr pro Kilometer oder Kilometerkategorie bezahlen. Das gilt im Normalfall jedoch für die Laufleistung bei der Fahrzeugrückgabe, denn wer in einem Monat mehr und im nächsten weniger fährt, muss sich dafür nicht rechtfertigen. Es zählt zumeist die Endlaufleistung und nicht das monatliche Paket.

Auto-Abo: Sehr unterschiedliche Vertragslaufzeiten möglich

Die meisten Anbieter lassen dem Nutzer die Wahl, wie lange er sein Fahrzeug bewegen möchte. Die Dauer reicht von einem Monat bis zu zwei oder gar drei Jahren. Bei vielen Anbietern kann man innerhalb des Vertrages auch zwischen einzelnen Modellen wechseln – zum Beispiel im Sommer ein Cabriolet fahren und im Winter einen allradgetriebenen SUV. Die Kosten werden entsprechend angepasst. Die Kündigungszeit variiert in den meisten Fällen zwischen einem und drei Monaten. Wer schon einmal ein Fahrzeug geleast hat, dem graut es oftmals vor der Fahrzeugrückgabe, denn dann wird kritisch begutachtet, ob das Auto irgendwelche Kratzer und Beschädigungen hat, die der Nutzer verursacht und damit zu vertreten hat. Das kann schon einmal kräftig ins Geld gehen, wenn die lackierte Stoßstange von dem misslungenen Parkmanöver ein paar Kratzer abgekommen hat oder die langen Fingernägel in der Griffmulde sichtbare Beschädigungen im Kunststoff der Türtafel hinterlassen haben. 

Schlüsselübergabe an einem Schreibtisch vor Autos
Bei einem Auto-Abo ist fast alles inklusive – zudem ist die Laufzeit meist sehr flexibel gestaltbar. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Auto-Abo: Teils erfolgt die Rückgabe der Fahrzeuge direkt bei einem Gutachter

Wer mit einem Auto-Abo-Fahrzeug unterwegs ist, sollte immer daran denken, dass es sich nicht um sein Eigentum handelt. Daher ist besondere Sorgfalt geboten, wenn man ein- oder ausparkt, die Koffer wild den Laderaum wuchtet oder das metallene Schlüsselbund immer wieder gedankenverloren auf die Klavierlackoberfläche neben dem Automatikwählhebel legt. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird alles aufmerksam in Augenschein genommen und dokumentiert. Weil das über Jahre immer wieder für Unstimmigkeiten sorgte, machen es sich einige Anbieter von Auto-Abos besonders einfach und die Rückgabe erfolgt direkt bei einem Fahrzeuggutachter. Kann man sich mit dessen (neutraler) Einschätzung nicht anfreunden, kommt nur ein Gegengutachten infrage und das kann teuer werden. Die Anbieter der Auto-Abos wissen das und besonders um die hohe Hemmschwelle. Daher ist es wichtiger denn je, Sorgfalt walten zu lassen, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. 

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Auto-Abo: Normale Gebrauchsspuren dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Man muss jedoch nicht für jede Kleinigkeit zahlen, denn man war schließlich mehrere Wochen oder Monate mit dem Fahrzeug unterwegs. Normale Gebrauchsspuren kann der Auto-Abo-Anbieter dem Mieter nicht in Rechnung stellen, denn diese sind in der monatlichen Pauschale enthalten. Prüforganisationen wie der TÜV bieten online zum Beispiel einen Grenzmusterkatalog an, was ein Schaden und was eine normale Nutzung ist. Im Übrigen geht der Trend nicht nur zum Komplett-Abo eines Autos: Auch immer mehr Hersteller bieten einzelne Extras gegen eine monatliche Gebühr an.

Auto-Abo: Professionelle Aufbereitung kann einen Eindruck bei der Rückgabe verbessern

Was für die Rückgabe gilt, sollte jedoch auch für die Übernahme gelten. Nicht alle Fahrzeuge, die bei Auto-Abos angeboten werden, sind Neufahrzeuge und so sollte der zukünftige Nutzer das Fahrzeug ebenfalls genau inspizieren und bestenfalls Fotos von etwaigen Kratzern und Beschädigungen machen, um diese anmelden zu können. Die Schäden sollten in dem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten und abgezeichnet werden. Wer das Auto zurückgibt, sollte es bestenfalls nicht nur innen wie außen reinigen, sondern gleich aufbereiten lassen. Das kostet zwischen 80 und 300 Euro – gut angelegtes Geld, wenn das Auto bei der Rückgabe einen glänzenden Eindruck macht. Kleinere Beschädigungen sollte man bestenfalls von einem Beulendoktor ausbessern lassen. Anders sieht es mit Nachlackierungen aus. Da die Gutachter bei der Rückgabe auch die Lackdichte am Fahrzeug messen, fallen Nachlackierungen auf und man sollte hier erst Rücksprache mit dem Auto-Abo-Anbieter aufnahmen, wie bei solchen Beschädigungen zu verfahren ist. (Patrick Solberg/press-inform)

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