Anschnallpflicht im Auto: Welche Ausnahmen gibt es?
Seit 1976 gilt in Deutschland eine Anschnallpflicht. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von der Regel – etwa für Oldtimer und Paketboten.
Wer mit dem Auto fährt, der muss sich anschnallen. So will es die Straßenverkehrsordnung seit 1976. Und das aus gutem Grund, denn trotz aller Fahrassistenten und Sicherheitsmaßnahmen ist der Gurt noch immer der größte Lebensretter im Straßenverkehr. Doch wie so oft gibt es auch bei der Anschnallpflicht Ausnahmen von der Regel.
Etwa bei Oldtimern, die ab Werk ohne Sicherheitsgurte ausgeliefert wurden. Eine Nachrüstung ist nicht erforderlich. Das betrifft alle Fahrzeuge bis zum Baujahr 1974. Seither sind Gurte in Neuwagen verpflichtend. Auch bei alten Wohnmobilen greift diese Reglung.
Anschnallpflicht im Auto: Welche Ausnahmen gibt es?
Doch es gibt noch weitere Ausnahme, in denen die Anschnallpflicht aufgehoben ist. Diese gelten etwa für:
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr: Lieferanten, Paketboten oder auch Schornsteinfeger müssen sich nicht anschnallen, wenn zwischen den Fahrzielen nur kurze Strecken bei langsamer Fahrt zurückgelegt werden. Das ist bereits bei Strecken von 300 Metern oft nicht mehr der Fall
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h), wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
- Personen, die besonders betreuungsbedürftigen Gruppen begleiten, wenn sie für ihre Arbeit ihren Sitzplatzverlassen müssen
- Passagiere in Linienbussen, wenn es auch Stehplätze gibt
- Fahrer von Linienbussen, damit diese bei einem Übergriff besser reagieren können

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von den Ausnahmen. Wird bei der Parkplatzsuche eine längere Strecke zurückgelegt, müssen sich Autofahrer auch bei Schrittgeschwindigkeit anschnallen. Der Gurt ist auch bei „verkehrsbedingt langsamem Fahren vor einer Kreuzung oder Einmündung“ oder im Stop-and-Go-Verkehr Pflicht, wenn dieser fließt, wie daubner-verkehrsrecht.com schreibt.
Anschnallpflicht im Auto: Keine Befreiung mehr für Taxi-Fahrer
Lange Zeit galt auch für Taxi-Fahrer eine Ausnahme von der Anschnallpflicht, damit diese bei einem Überfall schneller flüchten können. Diese wurde jedoch aufgehoben, weil die Gefahr eines Unfalls deutlich größer ist. Zur Sicherheit der Fahrer gibt es inzwischen Alarmsysteme, wie etwa die drei roten Punkte im Taxischild.
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Seit 1999 ist Anschnallen zudem auch in Reisebussen verpflichtend. Wer auf Toilette will, muss allerdings nicht bis zum nächsten Tankstopp an einem der viele Rasthöfe warten, sondern darf dafür den Gurt lösen. Ein Bußgeld gibt es für den Verstoßt gegen die Anschnallpflicht übrigens erst seit 1984. Derzeit werden 30 Euro fällig.