Eigentor nach Strafbefehl: Megastrafe für About-You-Chef Tarek Müller
Weil ihm eine Trunkenheitsfahrt mit dem Roller vorgeworfen wird, sollte About-You-Chef Tarek Müller 1.500 Euro Strafe zahlen. Daraus wurden nun 80.100 Euro.
Betrunken darf man laufen, oder in die U-Bahn schwanken. Was man nicht darf, ist selber fahren. Natürlich nicht im Auto (wie dieser Transporter-Crasher), aber auch nicht auf dem Fahrrad oder einem dieser elektrischen Tretroller, die, wenn sie nicht gerade irgendwo rumliegen, mit fußlahmen Leuten über Radwege flitzen.

Eigentor nach Strafbefehl: Rekordstrafe für About-You-Chef Tarek Müller
Ob Tarek Müller das nicht wusste oder bewusst ignorierte, ist nicht bekannt. Jedenfalls wird dem 33-jährigen Mitgründer und Geschäftsführer des hippen Mode-Online-Shops „About You“ vorgeworfen, nächtens mit 1,3 Promille Blutalkoholgehalt durch Hamburg elektrogerollert zu sein. Die Folge: Ein Strafbefehl über 1.500 Euro.
Einen Strafbefehl stellt der Staatsanwalt nach Aktenlage dann aus, wenn er sich selbst, dem Verdächtigten und/oder der überlasteten Justiz eine mündliche Verhandlung ersparen will. Der Beschuldigte kann akzeptieren und bezahlen oder Einspruch einlegen. Das tat Tarek Müller. So kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg.
Eigentor nach Strafbefehl: 30 mal 2.670 Euro
Und der ging gar nicht gut aus für den Start-up-Star. Denn die Richterin erkannte, anders als der Staatsanwalt, dass Herr Müller ein durchaus wohlhabender Mann ist. Wie das Rechtsportal Legal Tribute Online berichtet, hob sie seinen Tagessatz (der sich nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen richtet) von ursprünglich 50 Euro auf 2.670 Euro an. Die Strafe von einem Monat, also 30 Tagessätzen, blieb unverändert. Macht 80.100 Euro (was im Vergleich zu diesem Fall einer rasenden Millionärin aber immer noch ein Straf-Schnäppchen ist).
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„Eine Strafe muss spürbar sein“, so die Richterin laut Medienberichten. Das ist sie nun wohl. Für 80.100 Euro Umsatz muss Tarek Müller 4.025 nachhaltig gefertigte Damen-T-Shirts „Vero Moda“ verkaufen. Oder er kann noch mal vor Gericht ziehen, schließlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dann sei ihm aber eine bessere juristische Beratung ans Herz gelegt.