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Alkohol am Steuer: Mehrheit der Deutschen für Null-Promille-Grenze

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Alkohol beeinträchtigt die Fahrtauglichkeit stark. Eine Mehrheit der Deutschen würde laut einer Umfrage ein komplettes Verbot begrüßen.

Berlin – Immer wieder setzen sich Autofahrer sturzbetrunken hinter das Lenkrad – mit zum Teil schlimmen Folgen. Erst kürzlich rammte ein alkoholisierter Volvo-Lenker einen Kia, in dem sich ein Kleinkind befand, das bei dem Unfall verletzt wurde. Oft ist es schlicht nur großes Glück, wenn nichts passiert – wie im Falle eines betrunkenen Audi-Fahrers, der in Hamburg durch den Bahnhof fuhr, weil er zum Supermarkt wollte. Die britische Polizei hat passend zum Thema ein erschreckendes Dashcam-Video von der Fahrt eines Betrunkenen veröffentlicht. Dabei kann schon bei einem geringen Promillewert die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein. In Deutschland wünscht sich laut einer aktuellen Umfrage die Mehrheit eine Null-Promille-Grenze für Autofahrer.

Anmerkung der Redaktion

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Alkohol beeinträchtigt die Fahrtauglichkeit stark. Eine Mehrheit der Deutschen würde komplettes Verbot begrüßen.
Nur für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt aktuell ein absolutes Alkoholverbot. (Symbolbild) © Action Pictures/Imago

Alkohol am Steuer: Mehrheit der Deutschen für Null-Promille-Grenze

Laut einer repräsentativen Umfrage unter 1.000 Personen ab 16 Jahren für die TÜV Mobility Studie sind 80 Prozent der Deutschen für ein komplettes Alkoholverbot für Autofahrer. „Alkohol beeinträchtigt die Koordination sowie die Reaktions- und Entscheidungsfähigkeit der Fahrer:innen massiv“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Ob mit dem Auto, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug: Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht das Unfallrisiko und trägt besonders zu Unfällen mit schweren Folgen und Todesfällen bei.“ 

Alkohol am Steuer: Mehr Frauen als Männer für ein komplettes Verbot

Auffällig: Mit 85 Prozent befürworten deutlich mehr Frauen ein totales Alkoholverbot am Steuer als Männer, von denen sich „nur“ 76 Prozent dafür aussprachen.

Aktuell gilt in Deutschland ein komplettes Alkoholverbot nur für Fahranfänger in der Probezeit und Autofahrer im Alter von unter 21 Jahren. Bei den übrigen Fahrergruppen spricht man ab einem Promillewert von 0,3 von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“. Bei offensichtlich unsicherer Fahrweise oder bei einem Unfall kann dann bereits eine Strafe drohen. Stoppt einen die Polizei mit mehr 0,5 Promille, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – und in jedem Fall ist dann ein Bußgeld fällig.

Alkohol am Steuer: Eine Promillegrenze wurde erst im Jahr 1953 eingeführt

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Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als „absolut fahruntüchtig“ und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinter das Lenkrad setzt – in diesem Fall ist der Führerschein weg. Alko-Lenkern, denen mehr als 1,6 Promille nachgewiesen, müssen eventuell dann auch zur sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung – kurz MPU. Kommt es mit einem alkoholisierten Fahrer zu einem Unfall, kann sogar auch dem Beifahrer Ärger drohen.

Heute unvorstellbar – doch früher sah man Trunkenheit am Steuer eher als Kavaliersdelikt an: Im Jahr 1953 wurde erstmals ein Grenzwert eingeführt – 1,5 Promille! 1966 sank der Wert um gerade einmal 0,2 auf 1,3 Promille – erst 1973 wurde die obere Promillegrenze auf immerhin 0,8 gesenkt.

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