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Alkohol am Steuer: Sind Sie mit weniger als 0,5 Promille auf der sicheren Seite?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Die 0,5-Promille-Grenze dürften die meisten Autofahrer kennen. Doch: Ist man mit weniger Alkohol im Blut in jedem Fall auf der sicheren Seite?

Lange Zeit galt Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt. 1953 wurde erstmals eine Promillegrenze festgelegt – die lag damals noch bei 1,5 Promille Alkohol im Blut. 1973 sank die Grenze auf 0,8 Promille – im Jahr 2001 nochmals auf die aktuell gültigen 0,5 Promille. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Und: Gilt das für alle Autofahrer?

Alkohol am Steuer: Sind Autofahrer mit weniger als 0,5 Promille auf der sicheren Seite?

Noch kann sich in Deutschland jeder einfach betrunken hinter das Steuer eines Autos setzen – in Zukunft könnte das verhindert werden: und zwar mit sogenannten Alko-Locks. Also Wegfahrsperren für alkoholisierte Autofahrer. Seit 2022 ist zumindest die Vorrüstung beziehungsweise die Bereitstellung einer Schnittstelle zu einem solchen System bei neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht. In Deutschland ist laut einer Umfrage die Mehrheit für ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer. Für eine bestimmte Gruppe von Autofahrern gibt es das bereits – und zwar für Führerscheinneulinge in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren.

Alkohol am Steuer: Ausfallerscheinungen können zur „relativen Fahruntüchtigkeit“ führen

Wird ein Fahrer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 bei einer Polizeikontrolle gestoppt – und zeigt dabei keine weiteren Auffälligkeiten – dann drohen bei einem erstmaligen Verstoß: 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Doch Ärger kann einem auch schon mit weniger Promille blühen, wie der ADAC erklärt. Denn es gibt auch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit: Zeigt ein Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille Ausfallerscheinungen, fährt er also beispielsweise in Schlangenlinien oder verursacht alkoholbedingt einen Unfall, kann er sich dadurch strafbar machen.

Ein im Auto sitzender Mann hält eine Bierflasche
Ab 0,5 Promille hinterm Steuer wird es teuer: Mindestens 500 Euro Bußgeld werden für den Täter fällig. (Symbolbild) © agefotostock/Imago

Alkohol am Steuer: Fahrt mit mehr als 1,1 Promille gilt als Straftat

Definitiv als Straftat gilt ein Promillewert ab 1,1 Promille – ab diesem Wert gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Nun bekommt der Fahrer in der Regel eine Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird. Deren Höhe hängt unter anderem von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Normalerweise wird dem Fahrer auch die Fahrerlaubnis entzogen – und eine Sperrfrist festgelegt. Dazu gibt es zumeist drei Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei Unfällen mit schweren Personenschäden droht sogar eine Freiheitsstrafe.

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Alkohol am Steuer: Ab wann muss ein Autofahrer zur MPU?

Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann bereits ab 1,1 Promille angeordnet werden – wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten beim Täter auftreten. Ein Beispiel wären fehlende Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentrationen – denn in so einem Fall besteht die Befürchtung, dass der Betroffene regelmäßig trinkt und ein Alkoholproblem hat. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.

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